Staatliche Förderung
Für alle Ausbildungen und Ayurveda Seminare und Schulungen
besteht zur Zeit noch die Möglichkeit der staatlichen Förderung.


Es handelt sich hierbei um den Bildungsscheck NRW / Bildungsgutschein SGB III,
der Personen zwecks Ihrer beruflichen Weiterbildung,
mit einem Betrag von bis zu € 500,- fördert.

Pro Ausbildung und/oder Seminar wird ein Betrag von bis zu € 500,- gewährt.
Es können auch mehrere Blöcke nebeneinander beantragt werden.
Pro Einheit werden 50% der Seminarkosten übernommen.

Andere Seminar- und Ausbildungsgebühren können als Betriebsausgaben
bzw. Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Es kann jeder Förderung beantragen, die/der:


- z.Zt. der Beantragung Arbeitnehmer/in ist (einschl.€ 400,- Jobs)
- in den letzten 2 Jahren keine Weiterbildung in Anspruch genommen hat
- dessen Arbeitgeber weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt
- vor weniger als 5 Jahren in die Selbständigkeit gegangen ist
- Frauen, die nach der Erziehungszeit wieder in die Berufstätigkeit einsteigen möchten


 Wenn Sie eine staatliche Förderung für eine Ausbildung in unserem Ayurveda Institut geltend machen möchten, muß der entsprechende Bildungsscheck vor Ausbildungsbeginn bei uns eingereicht werden.

Hier finden Sie weiter Infos, wie und wo sie Ihre Bildungsschecks beantragen können:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW                      

                          Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie Ihren NRW Bildungsscheck beantragen können und welche Behörde des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für Sie zuständig ist